Sicheres Arbeiten in Unternehmen wird durch sicheres und gesundes Verhalten der Mitareiter und Führungskräfte erreicht.

Unsere Fachkräfte für Arbeissicherheit unterstützen Sie, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen zu erreichen und weiterzuentwickeln.

In der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) wird das Aufgabenspektrum von Sicherheitsingenieuren und Betriebsärzten beschrieben.
Die Grundbetreuung legt den Mindestumfang der sicherheitstechnischen Betreuung in Abhängigkeit von Mitarbeiteranzahl und Wirtschaftszweig fest.

Die Grundbetreuung umfasst:

1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
2. Unterstützung bei der Arbeitsgestaltung
3. Unterstützung bei der Unterweisung
4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten (Arbeitsschutz-)Organisation
5. Untersuchung nach Ereignissen (Unfälle, Verbandbuchfälle, Beinahe-Unfälle)
6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften
7. Erstellen von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
9. Regelmäßige Berichte & Fortbildung zum Erhalt der qualifizierten Beratung

Sie möchten mehr erfahren?

Gern informieren und beraten wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch zum Thema Arbeitssicherheit..

Ingenieur Büro Spier

Kontakt:

Ing. - Büro Spier

Bahnhofstr. 49

31691 Helpsen

Tel.: 05724 397 244

Fax: 05724 391 536

info@ibspier.de
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